Kaufpreise für Silber sind gestiegen!

Quasi über Nacht hat das Bundesfinanzministerium die Anwendung der Differenzbesteuerung beim Verkauf von Silbermünzen aus dem EU-Ausland untersagt. Deutsche Edelmetall-Händler wendeten das Verfahren bis zuletzt bei Silbermünzen an, die aus Ländern außerhalb der Europäischen Union eingeführt wurden. Also z. B. bei kanadischen Maple-Leaf-Silbermünzen, australischen Silber-Kängurus oder dem Silber-Krügerrand. Hingegen fiel bei Silber-Philharmonikern aus Österreich der volle Mehrwertsteuersatz an. Ausnahmen gab es in der Praxis mitunter bei Re-Importen. Also, wenn die Philharmoniker vorher ins EU-Ausland exportiert und von dort aus wieder eingeführt wurden. Nun hat das Bundesfinanzministerium die Anwendung der Differenzbesteuerung beim Verkauf von Silbermünzen gekippt. Was bedeutet das in letzter Konsequenz? Wenn Silbermünzen mit dem vollen Mehrwertsteuersatz von 19% veranlagt werden, dürfte das Aufgeld für diese Stücke ab Oktober weiter steigen.

Bei Goldmünzen gibt es auf EU-Ebene eine Sonderregelung. Anlagemünzen, also Goldmünzen, die nicht als Sammlerstücke gelten, sind von der Umsatzsteuer befreit.

Kaufpreise für Silber sind gestiegen!

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